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Risikomanagement
 

Hintergrund:

Das Management von Risiken ist im Kern eine Aufgabe aller Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der Führungskräfte, die in der Regel aufgrund ihrer Position umfangreicheren Einblick in das Unternehmen haben.

 

Ein Unternehmen ohne Risiko ist eigentlich kein "Unter-Nehmen" sondern eher eine "Ver-Waltung". Renditeerwartungen von Kapitalgebern können an sich unendlich hoch sein, einher damit geht aber auch ein zunehmendes Risikoausmaß. Je höher die Gewinnmöglichkeit, desto höher im Regelfall auch das Kapitalrisiko bis hin zum Totalverlust.

 

Wesentliche Aufgabenstellung:

Der unternehmerische Balance-Akt besteht nun darin, das entsprechend der Renditeerwartung sich stellende Risiko auch so zu kontrollieren, dass die Weiterführung und die Zielerreichung des Unternehmens möglich bleiben.

 

Umfang und Anspruch:

Interessenten am Unternehmen wie zum Beispiel der Gesetzgeber und Anteileigner möchten sicherstellen, dass über die unternehmerische Aufgabe hinaus auch wirksame Aktivitäten des Managements zur Steuerung der im Geschäftsmodell vorhandenen Risiken ergriffen werden.

Bedingt durch zahlreiche und im weiteren Sinn eigentlich vermeidbaren und überflüssigen Unternehmensinsolvenzen hat der deutsche Gesetzgeber Vorgaben zur Gestaltung von Risikomanagement-Systemen aufgestellt. Diese sind im internationalen Vergleich als sehr umfangreich einzustufen und stellen bei hinreichender Handhabung ein mehr als taugliches Instrument der zeitgemässen Unternehmensführung dar. Deutsche Unternehmen verfügen damit über einen nationalen Standortvorteil, der progressiv genutzt werden sollte. 

 

 

Bestandteile:

 

    

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz in Deutschen Unternehmen, KonTraG, 1998

> Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden (§91II AktG sowie analog §43 I, II GmbHG).
> m Lagebericht ... ist auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen (§289I HGB).
> Dabei ist auch zu prüfen, ob die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§317II HGB, Prüfpflicht).
> .. ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen kann (§317IV HGB, Prüfbeurteilung).
> Konkretisierung der Prüfung im Prüfungsstandard 340, der damit auch die gesetzlichen Minimalanforderungen darstellt.

 

 

Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 5 und 5-10, 5-20,

Risikoreporting

 

 

Basel II, Richtlinien für die Eigenkapitalausstattung der Banken

Die individuelle Risikobeurteilung des Kreditnehmers zur Verbesserung der Eigenkapitalunterlegung von Krediten steht im Mittelpunkt von Basel II (früher pauschal 8%).
• Für die Beurteilung des Kreditrisikos können alternativ externe Ratings (durch Ratingagenturen) oder interne Ratings erfolgen (durch von der BaFin geprüftes einheitliches Verfahren).
• Im Rahmen des Ratings ist das bestehende Risikomanagement-System als wesentlicher Teil der qualitativen Faktoren von hoher Bedeutung für das Ratingergebnis und damit auch der Kapitalkosten.

 

 
MaK, Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute
(Tz. 72) Entsprechend der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte sind Verfahren
- zur frühzeitigen Identifizierung von Risikopotentialen im Kreditgeschäft (Verfahren zur Früherkennung von Risiken)
- zur Steuerung dieser Risiken (Kreditrisikomanagement) und 
- zur Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft (Kreditrisikocontrolling) einzurichten.
 
•(Tz. 73) Die Verfahren sollten in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingegliedert werden. Interdependenzen zwischen unterschiedlichen Risikoarten (Marktpreis-, Liquiditäts-, Betriebsrisiko etc.) sollten durch die Verfahren berücksichtigt werden.

 

 
Sarbanes-Oxley Act (SOA)
Gilt für alle an US-Börsen gelisteten Unternehmen sowie Tochtergesellschaften von Unternehmen, deren Anteile dort gehandelt werden.
•Zielsetzung ist die Sicherstellung von verlässlichen Kapitalmarktinformationen zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens durch voll funktionsfähige interne Kontrollsysteme bei der Finanzberichterstattung.
•Section 302: Alle relevanten Meldungen müssen korrekt erfasst, verarbeitet, gesammelt und fristgerecht veröffentlicht werden.
•Section 404: Prüfung der Wirksamkeit von internen Kontrollsystemen für die Finanzberichterstattung (z.B. Vermeidung von Unterschlagungen, Anwendung aller rechnungslegungsrelevanter Vorschriften)

 

siehe dazu auch Sarbanes Oxley Act

 

 
Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG)
Gilt für alle Kapitalgesellschaften im Rahmen der Lageberichterstattung
•Beschreibung, Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken (§§ 289, 315);
•Erläuterung von Risikomanagementzielen und –methoden sowie Konkretisierung von verwendeten Finanzinstrumenten
•Kommentierung der Prüfung durch den WP im Bestätigungsvermerk

 

  Bilanzkontrollgesetz (BilKoG)
Zweistufiges Enforcement-System zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen zur Durchsetzung der bestehenden Rechnungslegungsvorschriften.
•1. Stufe: Prüfung durch eine privatrechtlich organisierte Prüfstelle „DPR“ (Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung) im Verdachtsfall
•2. Stufe: bei Verdachtserhärtung von Verstößen wird das BaFin aktiv (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsleistungsaufsicht)

 

 

Status Quo:

Weniger als 20% der Unternehmen hatten 2001 alle notwendigen Funktionen eines

„state-of-the-art-Risikomanagement-Systems“ umgesetzt, obwohl die Funktionsfähigkeit dabei von den Wirtschaftsprüfern im Rahmen des Jahresabschlusses auditiert wurde. Grund hierfür ist oft die checklistenhafte Vorgehensweise beim Aufbau und auch der anschließenden Prüfung. Resultat ist oft die "Schrank-Lösung" des Risikomanagement, die am tatsächlichen Geschäftsmodell und den reell vorhandenen Risiken vorbeiläuft.

 

 

Produktansatz Der Zukunftsweg

 

Der Zukunftsweg empfiehlt insbesondere aus praktischen Umsetzungsgründen den Aufbau eines integrierten Chancen-/Risiko-Steuerungssystems. Alle Steuerungsinstrumente werden hinsichtlich der Risikomanagement-Anforderungen systemisch überprüft und entsprechend um die Risikokomponenten erweitert. Dieser Ansatz hat sich in zahlreichen Projekten als erfolgreich und tragfähig erwiesen und trägt damit nachhaltig zur Zukunftssicherung Ihres Unternehmen bei.

 

Bestandteile der Beratung für Risikomanagement:

> Risikomanagementanalyse

Mit Hilfe eines standardisierten Analysekonzeptes basierend auf Interviews und Dokumentenanalyse können in kurzer Zeit klare Lücken der unternehmerischen und gesetzlichen Anforderungen des Risikomanagements aufgezeigt werden. Inhaltlich fallen bei vielen Unternehmen strategische und marktbezogene Risiken oft aus dem Risikoinventar heraus, obwohl gerade hier oft die größten Risiken bestehen. 

> Risikokonzept

Ziel ist es ein funktionsfähiges und akzeptiertes Risikomanagement-System zu definieren.

Bei vielen Unternehmen kann dazu auf die vorhanden Steuerungsinstrumente wie Meeting-Struktur, Entscheidungs-Struktur und der Organisationsstruktur aufgebaut werden.

Entscheidend ist auch die Bestimmung der Risikokultur (Risikobereitschaft), inwieweit Risiken von wem und in welchem Umfang eingegangen werden. Dies geht eng einher mit der Fehlerkultur (sind Fehler akzeptabel i.S. von Marktchancen und potenziellen Geschäftsideen).

> Risikosteuerung

In der Umsetzungsphase geht es um den Aufbau des eigentlichen Steuerungssystems.

Auch hier kann oft auf die bereits bestehenden Strukturen aufgesetzt werden. Dazu gehören die Definition eines geschlossenen Steuerungssystems mit Verantwortlichkeiten, Aktivitäten und Kennzahlsteuerung. Der Zukunftsweg unterstützt Sie bei der erfolgreichen Integration in Ihre Abläufe. Zu der konkreten Überwachung ist der Einsatz von professioneller IT-Software zu empfehlen, da insbesondere die Kennzahlsteuerung mit Limitwerten eine IT-Unterstützung nahe legt.

 

 

 

Siehe dazu auch Sarbanes Oxley Act

 

 

      

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